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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): 146° - Agentur für Kommunikation & Consulting
Matthias J.Roesgen, Im Büchel 13, 46459 Rees
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1. Geltung der AGB

Für alle Aufträge an uns gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedin-gungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.

2. Präsentation

Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheber-rechtlich geschützt oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

3. Abwicklung von Aufträgen

3.1 Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

3.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Bilder analog oder digital, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

4. Auftragserteilung an Dritte

4.1 Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder namens und im Auftrage des Auftraggebers Dritte damit zu beauftragen.

 4.2 Wir sind berechtigt Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsgemäß mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

 4.3 Aufträge an Werbeträger erteilen wir namens und im Auftrage des Auftraggebers für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.

 5. Lieferung, Lieferfristen

5.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

 5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungs-gemäß erfüllt hat.

5.3 Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung u.ä. erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglich-keit schriftlich von uns bestätigt wird.

5.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfun-gen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise in EURO (€), zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden ggf. an den Auftraggeber weiterberechnet.

6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise oder Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

6.3 Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen für Aufträge an Werbeträger, die im Auftrage des Auftraggebers erstellt wurden, sind ebenfalls sofort fällig.

6.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheber-rechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

7. Nutzungsrechte

7.1 Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen die für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen einfachen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrages ergibt. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für die einfache Verwendung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, aber auch jedwede über das ursprüngliche Auftragsvolumen hinausgehende Verwendung und Vervielfältigung bedarf unserer Zustimmung und wird i.d.R. nach üblichen Honorarsätzen nachberechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns jede weitere Verwendung unverzüglich anzuzeigen.

7.2 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.

8. Gewährleistung, Haftung

8.1 Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

8.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu.

8.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.

8.4 Gegenüber Unternehmen haften wir für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatz-ansprüche jeder Art gegenüber Unternehmen sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht

9.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.

9.2 Es gilt deutsches Recht.